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Sonntag, 20. Mai 2012 |
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Die Zahnheilkunde, also die Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde ist ein Spezialgebiet der Medizin. Das sich mit Zahnärzten befassende Strafrecht (Zahnarztstrafrecht) könnte man ebenfalls als ein Spezialgebiet des Strafrechts bezeichnen. Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf dem Gebiet des Arztstrafrechts tätig, in dem die Ermittlungsverfahren für die Zahnmediziner oft existenzielle Folgen haben können. Ein solches Ermittlungsverfahren bedroht möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz des Zahnmediziners, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation des Zahnmediziners zur Folge haben kann. Als Referent zum Thema Arztstrafrecht bin ich bundesweit tätig, bilde andere Rechtsanwälte fort; im Rahmen des Fachanwaltskurses Medizinrecht referiere ich den strafrechtlichen Teil. |
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